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Leistungsangebot

Termine, um Ihnen und Ihrem Tier unnötige Wartezeiten und unnötigen Streß zu ersparen.
Hausbesuche nach Absprache

Auszug aus unserem Leistungskatalog

1. Allgemeine Untersuchung und Behandlung
a) Entwurmung
b) Schutzimpfungen
c) Floh- und Zeckenprophylaxe
d) elektronische Tierkennzeichnung (Microchip) nach EU-Norm mit Erfassung für das TASSO-Register


2. Autorisierter Tierarzt der Tierärztekammer Nordrhein
zur Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß §11 Absatz 1 des Landeshundegesetzes von NRW


3. Beratungen bei:
a) Auslandsreisen, Erstellung der Reisedokumente (z.B. EU-Heimtierausweis)
b) Tollwut-Antikörper Bestimmung vor der Einreise nach England oder Schweden
c) Geburtshilfliche Betreuung
d) der Haustieranschaffung und -haltung
e) Fragen zu Futtermitteln
f) Fragen zur Hundeerziehung


4. Labor
a) Blut-,
b) Harn,-
c) Kotuntersuchungen

5. Chirurgie
a) Tumorentfernung
b) Kastrationen
c) Wundversorgung
d) Entnahme von Hautbiopsien

 
6. Diagnostik
Digitales Röntgen (z.B. Hüftgelenksdysplasie, Herzdiagnostik, etc.)

Auf Wunsch können wir die Röntgenbefunde digital weiterleiten (USB-Stick, Mobiltelefon, als E-mail)


7. Narkose
a) Inhalationsnarkose
b) Kurzzeitnarkose mit modernen Mitteln aus der Humanmedizin z. B. bei Zahnsteinentfernung per Ultraschall oder für die Anfertigung einer digitalen Röntgenaufnahme (vorgeschrieben bei der HD- Untersuchung)


8. Vorsorgeuntersuchungen
a) vor Operationen
b) Geriatrische Vorsorge (Altersvorsorge, wird dringend ab einem Alter von acht Jahren empfohlen)

 

Hinweise

Das Ergebnis der Blutuntersuchung ist nach wenigen Minuten fertig, da wir in den meisten Fällen die Untersuchungen im eigenen Labor/­Blutanalysecomputer durchführen.

Zusammmenarbeit mit renommierten Kollegen oder Kliniken bei Untersuchungen/­Operationen, die wir in unserer Praxis nicht erbringen können. Durch eine gezielte Rücküberweisung ist die lückenlose Versorgung Ihres Tieres gewährleistet.


Gebühren

Während der Sprechzeiten berechnen wir den 1,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT);
gültig seit dem 01.Juli 2008.
Außerhalb der Sprechzeiten oder nachts kann dieser Gebührensatz bis zum 3-fachen Satz berechnet werden.
Der 1-fache Satz dieser GOT darf nicht unterschritten werden!